Allgemeine Geschäftsbedingungen 📑
AGB
Zuletzt aktualisiert am: 09.09.2024
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Drivemaster Fahrschule Bern. Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) von durch Kunden gebuchte Leistungen in Kraft und endet automatisch nach bestehen der praktischen Prüfung.
Eine Fahrlektion beinhaltet folgende Punkte:
Begrüssung, Rückblick, Zielsetzung heutige Lektion, praktischer Teil, Reflexion, Aussicht, Terminvereinbarung und Verabschiedung.
Lektionsdauer
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen, Schlussbesprechungen, neue Terminfindung inbegriffen. Es können auch Fahrlektionen mit anderer Dauer abgemacht werden. Die Kosten reduzieren bzw. erhöhen sich dadurch proportional zur Lektionsdauer.
Drivemaster unterrichtet grundsätzlich Doppellektionen die 90 min dauern.
Probelektion
Die Probe Lektion von 45 Minuten kostet CHF 50.00 und ist unverbindlich, jedoch das Erscheinen und Einhaltung des Termins, ist verbindlich. Falls der Kunde an der Probelektion nicht erscheinen kann, muss er sich 48 Stunden vorher abmelden, ansonsten wird ihm für das nicht Einhalten des Termins, eine Gebühr von CHF 50.00 in Rechnung gestellt.
Der Probelektionspreis von CHF 50.00 gilt nicht für Kontrollfahrt Kandidaten. Sie wird nur für Fahranfänger angeboten.
Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen bei Fahrlektionen
Abmeldungen & Nichterscheinen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden bzw. 2 Arbeitstage im Voraus (Sonn- und allgemeine Feiertage zählen nicht) abgemeldet werden. Erfolgt die Abmeldung nicht fristgerecht, wird die Lektion vollumfänglich verrechnet – unabhängig vom Grund.
Abmeldungen per SMS oder E-Mail gelten erst als gültig, wenn sie von uns bestätigt wurden. Nicht bestätigte Nachrichten gelten als nicht eingegangen.
Ein zu spätes Erscheinen, eine nicht rechtzeitige Abmeldung oder ein Nichterscheinen gehen vollständig zu Lasten des Fahrschülers und werden zum vollen Preis verrechnet.
Krankheit
Im Krankheitsfall ist der Fahrschule innerhalb von 48 Stunden nach dem Termin ein ärztliches Zeugnis einzureichen.
Telefonisch ausgestellte Arztzeugnisse werden nicht akzeptiert.
Deckt das Arztzeugnis einen Zeitraum ab, der bereits vor der vereinbarten Fahrlektion begonnen hat (die Fahrunfähigkeit war also vorher bekannt), gilt das Zeugnis nicht als Entschuldigung, und die Lektion wird ebenfalls verrechnet.
Verspätungen
Bei Verspätungen ist die Fahrschule umgehend telefonisch zu informieren. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten des Fahrschülers.
Ohne Benachrichtigung ist der Fahrlehrer nach einer Wartezeit von maximal 15 Minuten nicht verpflichtet, länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion voll verrechnet.
Lernfahrausweis
Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde entweder mit Kostenfolge abgesagt, oder muss der Ausweis zu Hause abgeholt werden, so geht die aufgewendete Zeit zu Lasten des Fahrschülers. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.
Bussen
Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von Drivemaster dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
Alkohol, Medikamente und Drogen
Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich Drivemaster vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Fahrzeuge
Sämtliche Fahrlektionen werden in dafür vorgesehenen und ausgerüsteten Fahrschulfahrzeugen (inkl. Doppelpedalen und Fahrlehrerspiegel) durchgeführt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines gewöhnlichen Fahrzeugs kommen (Reparatur, Service, Panne etc.). Dadurch besteht kein Recht auf Kostenminderung. Einzelne Fahrzeuge können mit Dashcams ausgestattet sein. Die Nutzung solcher Aufnahmen zu Schulungs-, Sicherheits- oder Marketingzwecken bedarf einer klaren und nachweisbaren Zustimmung der abgebildeten oder aufgezeichneten Personen.
Versicherungs- und Adminpauschale bei Fahrlektionen (Kat. B)
Zu Beginn der Fahrausbildung wird eine einmalige Pauschale von CHF 90.– erhoben. Diese beinhaltet sämtliche Administrationsgebühren der Fahrschule sowie eine Vollkaskoversicherung (CHF 0.– Selbstbehalt). Leistungsausschluss durch Versicherung infolge Alkohol-, Drogen, Medikamenteneinfluss oder Übermüdung bleibt vorbehalten. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Kunden .Falls eine Probelektion vereinbart wurde, ist die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung für die Probelektion nicht fällig.
Zahlungsbedingungen
Einzel-/Doppellektionen sind bar und vor der Fahrstunde zu bezahlen. Abonnemente sind ebenfalls bar oder per EZ-Schein im Voraus zu begleichen. Kredit wird höchstens in der Höhe von zwei Fahrlektionen akzeptiert. Weitere Fahrstunden werden erst nach Erhalt des ausstehenden Betrages wieder erteilt.
Praktische Prüfung und Anmeldung
Fahrschüler werden erst zur Prüfung angemeldet, wenn sie aus Sicht des Fahrlehrers prüfungsreif sind und der VKU absolviert wurde. Wer vorher an die Prüfung will, muss sich selbst mit dem eigenen Fahrzeug anmelden. Mit unbezahlten Fahrlektionen/Paketen werden die Fahrschüler nicht an die praktische Prüfung angemeldet/zugelassen. Allfällig dadurch entstandene externe Prüfungsgebühren durch das Strassenverkehrsamt sind durch den Schüler zu begleichen.
Versicherungsgebühren werden nicht zurückerstattet
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit Drivemaster Fahrschule ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
