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Allgemeine Geschäftsbedingungen 📑

AGB

Zuletzt aktualisiert am: 09.09.2024

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Drivemaster Fahrschule Bern. Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) von durch Kunden gebuchte Leistungen in Kraft und endet automatisch nach bestehen der praktischen Prüfung.

Eine Fahrlektion beinhaltet folgende Punkte:

Begrüssung, Rückblick, Zielsetzung heutige Lektion, praktischer Teil, Reflexion, Aussicht, Terminvereinbarung und Verabschiedung.

Lektionsdauer

Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen, Schlussbesprechungen, neue Terminfindung inbegriffen. Es können auch Fahrlektionen mit anderer Dauer abgemacht werden. Die Kosten reduzieren bzw. erhöhen sich dadurch proportional zur Lektionsdauer.

Drivemaster unterrichtet grundsätzlich Doppellektionen die 90 min dauern.

Probelektion

Die Probe Lektion von 30 Minuten ist kostenlos und unverbindlich, jedoch das Erscheinen und Einhaltung des Termins, ist verbindlich. Falls der Kunde an der Probelektion nicht erscheinen kann, muss er sich 48 Stunden vorher abmelden, ansonsten wird ihm für das nicht Einhalten des Termins, eine Gebühr von Fr.80.00 in Rechnung gestellt.

Die gratis Probelektion von 30 Minuten gilt nicht für Kontrollfahrt Kandidaten. Sie wird nur für Fahranfänger angeboten.

Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen bei Fahrlektionen

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden und 2 Arbeitstage im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert, wenn dies von uns bestätigt wird. Dies weil Fahrschüler immer wieder ein SMS an eine falsche Nummer oder eine E-Mail an eine falsche Adresse geschickt haben. Zu spätes Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Unabhängig vom Grund der Absage. Bei Krankheit oder Unfall muss das Arztzeugnis innerhalb von 48 Stunden eingereicht werden (telefonisch ausgestellte Arztzeugnisse werden nicht akzeptiert).

Bei Verspätungen ist die Fahrschule Drivemaster umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten des Fahrschülers. Wurde die Fahrlehrer über die Verspätung nicht informiert, ist sie nach einer Wartezeit von max. 15 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls zum vollen Preis verrechnet. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Lernfahrausweis

Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde entweder mit Kostenfolge abgesagt, oder muss der Ausweis zu Hause abgeholt werden, so geht die aufgewendete Zeit zu Lasten des Fahrschülers. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.

Bussen

Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von Drivemaster dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.

Alkohol, Medikamente und Drogen

Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich Drivemaster vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Fahrzeuge

Sämtliche Fahrlektionen werden in dafür vorgesehenen und ausgerüsteten Fahrschulfahrzeugen (inkl. Doppelpedalen und Fahrlehrerspiegel) durchgeführt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines gewöhnlichen Fahrzeugs kommen (Reparatur, Service, Panne etc.). Dadurch besteht kein Recht auf Kostenminderung. Einzelne Fahrzeuge können mit Dashcams ausgestattet sein. Die Nutzung solcher Aufnahmen zu Schulungs-, Sicherheits- oder Marketingzwecken bedarf einer klaren und nachweisbaren Zustimmung der abgebildeten oder aufgezeichneten Personen.

Versicherungs- und Adminpauschale bei Fahrlektionen (Kat. B)

Zu Beginn der Fahrausbildung wird eine einmalige Pauschale von CHF 50.– erhoben. Diese beinhaltet sämtliche Administrationsgebühren der Fahrschule sowie eine Vollkaskoversicherung (CHF 0.– Selbstbehalt). Leistungsausschluss durch Versicherung infolge Alkohol-, Drogen, Medikamenteneinfluss oder Übermüdung bleibt vorbehalten. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Kunden.

Falls eine Probelektion vereinbart wurde, ist die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung für die Probelektion nicht fällig.

Zahlungsbedingungen

Einzel-/Doppellektionen sind bar und vor der Fahrstunde zu bezahlen. Abonnemente sind ebenfalls bar oder per EZ-Schein im Voraus zu begleichen. Kredit wird höchstens in der Höhe von zwei Fahrlektionen akzeptiert. Weitere Fahrstunden werden erst nach Erhalt des ausstehenden Betrages wieder erteilt.

Praktische Prüfung und Anmeldung

Fahrschüler werden erst zur Prüfung angemeldet, wenn sie aus Sicht des Fahrlehrers prüfungsreif sind und der VKU absolviert wurde. Wer vorher an die Prüfung will, muss sich selbst mit dem eigenen Fahrzeug anmelden. Mit unbezahlten Fahrlektionen/Paketen werden die Fahrschüler nicht an die praktische Prüfung angemeldet/zugelassen. Allfällig dadurch entstandene externe Prüfungsgebühren durch das Strassenverkehrsamt sind durch den Schüler zu begleichen.

Versicherungsgebühren werden nicht zurückerstattet

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit Drivemaster Fahrschule ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.