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Kontrollfahrt Bern: Ausländischen Führerausweis umtauschen und sicher vorbereiten
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Kontrollfahrt Bern: Ausländischen Führerausweis umtauschen und sicher vorbereiten

11.8.2026Praxis-Tipps
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Von Mishel Memedovski, Fahrlehrer in Bern

Du hast einen ausländischen Führerausweis, wohnst im Kanton Bern und musst ihn in einen Schweizer Führerausweis umtauschen? Dann entscheidet das Strassenverkehrsamt Bern, ob der Umtausch ohne Prüfung möglich ist oder ob du eine Kontrollfahrt machen musst.

Genau hier komme ich ins Spiel: Ich bereite dich praktisch auf die Kontrollfahrt vor – damit du in Bern ruhig, sicher und selbstständig im Verkehr fährst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Entscheidend ist der Ausstellungsstaat deines Führerausweises, nicht deine Staatsbürgerschaft.
  • Das SVSA Bern entscheidet den Umtausch; die ASTRA-Liste zeigt, welche Staaten von der Kontrollfahrt befreit sind.
  • Fürs Gesuch brauchst du Formular, Passfoto, Sehtest, Ausweis- oder Aufenthaltsdokument und den ausländischen Führerausweis im Original.
  • Falls eine Kontrollfahrt der Kategorie B verlangt wird, nennt das SVSA aktuell CHF 132.–; der Umtausch des ausländischen Führerausweises kostet CHF 120.–.

Was ist eine Kontrollfahrt?

Bei einer Kontrollfahrt zeigt eine Person mit ausländischem Führerausweis, dass sie die Verkehrsregeln kennt und das Fahrzeug der entsprechenden Kategorie sicher führen kann. Die Kontrollfahrt ist keine normale Fahrstunde und auch nicht einfach eine zweite praktische Fahrprüfung für Lernfahrer. Sie gehört zum Umtauschverfahren des ausländischen Führerausweises.

Die rechtliche Grundlage steht in Art. 44 VZV. Die ASTRA-Weisung erklärt zusätzlich, bei welchen Ausstellungsstaaten eine Kontrollfahrt beim Umtausch entfällt.

Wer muss im Kanton Bern eine Kontrollfahrt machen?

Entscheidend ist nicht in erster Linie deine Staatsbürgerschaft, sondern aus welchem Staat dein ausländischer Führerausweis stammt und welche Kategorie du umtauschen möchtest. Das Strassenverkehrsamt Bern entscheidet im Einzelfall, ob eine Kontrollfahrt nötig ist.

Das SVSA Bern empfiehlt, das Umtauschgesuch vor Ablauf der ersten 12 Monate seit Einreise beziehungsweise Wohnsitznahme einzureichen. Rechtlich relevant ist die 12-Monats-Regel; wer sich in dieser Zeit länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten hat, sollte den Einzelfall mit dem SVSA Bern klären. (Quelle: SVSA Bern – Umtausch ausländischer Führerausweis)

Ob eine Kontrollfahrt verlangt wird, hängt vom Ausstellungsstaat ab. Das ASTRA führt dazu in Anhang 2 seiner Weisung eine Länderliste:

Dein ausländischer Führerausweis stammt aus … Was das in der Regel bedeutet
einem Staat der ASTRA-Gruppe A oder Bkeine Kontrollfahrt; das SVSA Bern entscheidet im Einzelfall
einem anderen Staatmit einer Kontrollfahrt rechnen
Sonderfällen (z. B. berufliche Kategorien oder unklare Kategorie-/Ausweisfragen)zusätzliche Regeln möglich – vorab mit dem SVSA Bern klären

Welche Länder sind von der Kontrollfahrt befreit?

Gruppe A – von der Kontrollfahrt befreit:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Gruppe B – von der Kontrollfahrt befreit:

Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan (Chinesisches Taipei; laut ASTRA-Hinweis nur für die CH-Kategorien A1 und B), Tunesien, USA.

Für die Kategorie B (Personenwagen) ist es einfach: Kommt dein Führerausweis aus einem Staat der Gruppe A oder Gruppe B, brauchst du weder eine Kontrollfahrt noch eine Theorieprüfung. Das gilt zum Beispiel auch für Marokko, Tunesien, die USA oder Japan (Gruppe B). Eine allgemeine Theorieprüfung beim Umtausch gibt es für Kategorie B ohnehin nicht — die Theorieprüfung nach Art. 44 Abs. 2 VZV betrifft nur die beruflichen Kategorien (Lastwagen, Bus, berufsmässiger Personentransport).

Steht dein Ausstellungsstaat auf keiner der beiden Listen, musst du beim Umtausch mit einer Kontrollfahrt rechnen.

Verbindlich ist immer die Beurteilung des SVSA Bern: Bei unklarer Kategorie, fehlenden Unterlagen oder Zweifeln an Echtheit oder Gültigkeit des ausländischen Ausweises kann das SVSA zusätzliche Abklärungen verlangen oder den Umtausch anders beurteilen. Die vollständige, aktuelle Länderliste führt das ASTRA (Anhang 2).

Welche Dokumente brauchst du für den Umtausch?

Für das Gesuch beim SVSA Bern brauchst du in der Regel:

  • das SVSA-Gesuchsformular „Austausch eines ausländischen Führerausweises" (PDF), ausgefüllt und unterschrieben
  • ein aktuelles farbiges Passfoto
  • den Sehtest, direkt auf dem Gesuch eingetragen
  • Identitätskarte oder Pass; bei ausländischen Staatsangehörigen den Ausländerausweis
  • den ausländischen Führerausweis im Original
  • den ausländischen Fähigkeitsausweis / Fahrerqualifizierungsnachweis, falls vorhanden bzw. bei beruflichen Kategorien relevant

Beim erstmaligen Einreichen musst du die Unterlagen persönlich vorbeibringen. Eine Übersicht aller Formulare findest du bei den E-Services des SVSA Bern.

Sehtest – muss ich zum Optiker?

Ja, für das Umtauschgesuch brauchst du einen Sehtest. Laut SVSA Bern wird der Sehtest direkt auf dem Gesuch eingetragen und ist 24 Monate gültig. Ausfüllen darf ihn ein Arzt, ein diplomierter Augenoptiker oder ein Optometrist. Nimm dafür die ausgedruckte Seite des Gesuchs und dein Ausweisdokument im Original mit.

Was kostet die Kontrollfahrt im Kanton Bern?

Laut SVSA-Gebührenseite gilt aktuell (Stand August 2026):

Leistung Amtsgebühr
Umtausch des ausländischen FührerausweisesCHF 120.–
Kontrollfahrt (je nach Kategorie)CHF 96.– bis CHF 264.–
Kontrollfahrt Kategorie B (Beispiel SVSA)CHF 132.–

Fahrstunden oder eine Vorbereitung bei einer Fahrschule sind separate Kosten und nicht in diesen Amtsgebühren enthalten.

Was kostet die Vorbereitung bei Drivemaster?

Ich bereite dich mit einem festen Paket auf die Kontrollfahrt vor:

Kontrollfahrt-Paket
15 Lektionen à 45 Min · CHF 1'300.–
  • 12 Lektionen zum Üben
  • 3 Lektionen am Tag der Kontrollfahrt
  • inklusive Administration und Versicherung

Weniger Lektionen biete ich für die Kontrollfahrt bewusst nicht an. Eine Kontrollfahrt ist anspruchsvoll: Der Verkehrsexperte will sehen, dass du in jeder Situation sicher, vorausschauend und selbstständig fährst. Darum biete ich die gezielte Kontrollfahrt-Vorbereitung nicht als kurze 5- oder 6-Lektionen-Lösung an. Mit diesem Paket weisst du von Anfang an, woran du bist.

Wenn du sehr vorausschauend und sicher fährst und schon Erfahrung im dichten Stadtverkehr hast, reichen diese 15 Lektionen in der Regel. Wer damit noch unsicher ist oder wenig Grossstadt-Erfahrung hat, braucht vielleicht ein paar Lektionen mehr — das sage ich dir ehrlich, sobald ich sehe, wie du fährst.

Dieses Paket ist die Vorbereitung bei mir. Die Amtsgebühren beim SVSA Bern (Umtausch CHF 120.–, Kontrollfahrt Kategorie B CHF 132.–) kommen separat dazu.

Kann man die Kontrollfahrt wiederholen? Was passiert bei Nichtbestehen?

Die Kontrollfahrt ist ernst, weil sie grundsätzlich nicht wiederholt werden kann. Das steht so in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV, Art. 44):

  • Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden.
  • Wer der Kontrollfahrt unentschuldigt fernbleibt, gilt als nicht bestanden.
  • Wer die Kontrollfahrt nicht besteht, dem wird der ausländische Führerausweis in der Schweiz aberkannt. Danach kann man einen Lernfahrausweis beantragen und den Führerausweis auf dem ordentlichen Weg erwerben.

(Gut lesbare Zusammenfassung der Folgen bei der BFU.) Prüfe diesen Punkt vor deinem Termin immer nochmals in der aktuellen VZV und beim SVSA Bern.

Wie bereite ich dich bei Drivemaster auf die Kontrollfahrt vor?

Bei der Vorbereitung auf die Kontrollfahrt im Kanton Bern geht es darum, sicher und selbstständig im Verkehr zu fahren. Ich bereite dich nicht auf eine einzelne Route vor, sondern auf die Situationen, die bei einer sicheren Fahrt erwartet werden: Blicktechnik, Vortritt, Spurwechsel, Kreisel, Einspuren, Manöver, Parkieren, Stadtverkehr, Ausserortsstrassen und Autobahn. Wir fahren auf verschiedenen Strecken im Raum Bern und schauen fachlich an, ob du das Fahrzeug ruhig, vorausschauend und kontrolliert führen kannst. Ziel ist, dass du nicht nur eine bekannte Strecke fahren kannst, sondern auch in einer neuen Verkehrssituation richtig entscheidest.

„Bei der Vorbereitung auf die Kontrollfahrt im Kanton Bern trainieren wir nicht eine einzelne Route, sondern sicheres, selbstständiges Fahren in verschiedenen Verkehrssituationen: Blicktechnik, Vortritt, Spurwechsel, Kreisel, Parkieren, Stadtverkehr, Ausserortsstrassen und Autobahn." — Mishel Memedovski, Fahrlehrer, Drivemaster Bern

Konkret üben wir je nach Bedarf:

  • Stadtverkehr Bern: Fussgänger, Velos, Bus und Tram, Tempo 30, enge Quartierstrassen
  • Ausserorts: 60/80, Tempowechsel, Seitenabstand, vorausschauendes Planen
  • Autobahn: Beschleunigungsstreifen, Einfädeln, Spurwechsel, Abstand
  • Manöver: Parkieren, Wenden, Rückwärtsfahren – je nachdem, was du brauchst

Ich fahre und übe mit dir auf einem Automatikfahrzeug. Der frühere Automateneintrag im Schweizer Führerausweis wurde aufgehoben. Für deine konkrete Kontrollfahrt gilt trotzdem: Kläre Fahrzeug und Kategorie vor dem Termin direkt mit dem SVSA Bern. Diese Seite ersetzt keine Zusage des Strassenverkehrsamts.

Kontrollfahrt ist nicht dasselbe wie die praktische Autoprüfung

Die Kontrollfahrt betrifft Personen mit ausländischem Führerausweis, die ihren Ausweis in einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Die praktische Autoprüfung betrifft Lernfahrer, die den Schweizer Führerausweis neu erwerben. Viele Fahrkompetenzen sind ähnlich, aber der rechtliche Ablauf und die Folgen sind nicht gleich.

Wenn du nicht wegen eines ausländischen Führerausweises hier bist, sondern vor der normalen praktischen Prüfung stehst, lies meinen Artikel zur praktischen Autoprüfung in Bern.

Quellenstand: SVSA Bern und ASTRA, geprüft im August 2026. Verbindlich bleiben SVSA Bern, ASTRA-Weisung und VZV.

Häufige Fragen zur Kontrollfahrt in Bern

Wer muss im Kanton Bern eine Kontrollfahrt machen?

Ob eine Kontrollfahrt nötig ist, hängt vom Ausstellungsstaat deines Führerausweises ab, nicht von deiner Staatsbürgerschaft. Stammt dein Ausweis aus einem Staat auf der ASTRA-Befreiungsliste, brauchst du in der Regel keine. Andernfalls musst du mit einer Kontrollfahrt rechnen. Den Entscheid trifft das SVSA Bern im Einzelfall.

Welche Länder sind von der Kontrollfahrt befreit?

Gemäss ASTRA-Anhang 2 sind die in Gruppe A aufgeführten europäischen Staaten sowie die in Gruppe B aufgeführten weiteren Staaten wie USA, Kanada, Japan, Australien oder Israel von der Kontrollfahrt befreit. Verbindlich ist die vollständige ASTRA-Liste und die Beurteilung des SVSA Bern.

Muss ich mit einem Ausweis aus Marokko oder Tunesien eine Kontrollfahrt machen?

Für Kategorie B grundsätzlich nein: Marokko und Tunesien gehören zur ASTRA-Gruppe B, die von der Kontrollfahrt befreit ist. Eine Zusatztheorieprüfung ist für Kategorie B ebenfalls nicht vorgesehen. Verbindlich bleibt aber immer die Einzelfallbeurteilung des SVSA Bern, besonders wenn Unterlagen, Kategorie, Echtheit oder Gültigkeit unklar sind.

Welche Dokumente brauche ich für den Umtausch meines ausländischen Führerausweises?

Du brauchst das SVSA-Gesuchsformular, ein farbiges Passfoto, den Sehtest auf dem Gesuch, einen Ausweis oder Ausländerausweis und den ausländischen Führerausweis im Original. Beim ersten Mal reichst du die Unterlagen persönlich ein.

Wo finde ich das Formular für den Umtausch beim SVSA Bern?

Das Formular „Austausch eines ausländischen Führerausweises" gibt es als PDF direkt beim SVSA Bern, ebenso in der Formularübersicht der SVSA-E-Services.

Muss ich für den Umtausch einen Sehtest machen?

Ja. Der Sehtest wird direkt auf dem Gesuch eingetragen und ist 24 Monate gültig. Ausfüllen dürfen ihn ein Arzt, ein diplomierter Augenoptiker oder ein Optometrist.

Was kostet die Kontrollfahrt Kategorie B im Kanton Bern?

Laut SVSA-Gebührenseite kostet die Kontrollfahrt je nach Kategorie CHF 96.– bis CHF 264.–; für Kategorie B nennt das SVSA als Beispiel CHF 132.–. Der Umtausch selbst kostet CHF 120.–.

Kann ich die Kontrollfahrt wiederholen?

Nein. Die Kontrollfahrt kann laut VZV nicht wiederholt werden. Auch unentschuldigtes Fernbleiben gilt als nicht bestanden.

Was passiert, wenn ich die Kontrollfahrt nicht bestehe?

Dann wird der ausländische Führerausweis in der Schweiz aberkannt. Du kannst danach einen Lernfahrausweis beantragen und den Führerausweis auf dem ordentlichen Weg erwerben.

Darf ich die Kontrollfahrt mit einem Automatikauto machen?

Drivemaster bereitet dich mit einem Automatikfahrzeug vor. Der frühere Automateneintrag im Schweizer Führerausweis wurde aufgehoben. Für deinen konkreten Fall gilt aber: Kläre Fahrzeug und Kategorie vor dem Termin mit dem SVSA Bern.

Wie kann ich mich bei einer Fahrschule auf die Kontrollfahrt vorbereiten?

Ich bereite dich nicht auf eine bestimmte Route vor, sondern auf sicheres, selbstständiges Fahren in verschiedenen Situationen im Raum Bern: Blicktechnik, Vortritt, Kreisel, Einspuren, Manöver, Stadtverkehr, Ausserorts und Autobahn.

Ist die Kontrollfahrt dasselbe wie die praktische Autoprüfung?

Nein. Die Kontrollfahrt gehört zum Umtausch eines ausländischen Führerausweises. Die praktische Autoprüfung betrifft Lernfahrer, die den Führerausweis neu erwerben. Fahrkompetenzen wie Blicktechnik, Vortritt und sichere Fahrzeugführung sind bei beiden wichtig.

Offizielle Quellen

Kontrollfahrt im Kanton Bern?

Wenn du im Kanton Bern zur Kontrollfahrt musst, kannst du das Kontrollfahrt-Paket bei Drivemaster anfragen. Ich schaue mit dir fachlich an, wo du stehst und welche Situationen wir vor dem Termin trainieren müssen. Die normale CHF-50-Probelektion bleibt eine Kennenlernlektion für neue Fahrschüler; die gezielte Kontrollfahrt-Vorbereitung ist das separate Paket.

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